Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern:

STRG- bzw. STRG+

Bauplanungsrecht

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg für die Grundstücke
Fl. Nrn. 308 und 325 der Gemarkung Oberfeldkirchen (Tinning) sowie Fl.Nrn. 266 und 295/Teil der Gemarkung Heiligkreuz (Bergham)

Der Stadtrat der Stadt Trostberg hat in der Sitzung am 28.02.2024 beschlossen, den Änderungsentwurf zu billigen und für die Dauer eines Monats öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

Der Änderungsentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2024 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

01.07.2024 bis einschließlich 01.08.2024

öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus, Fachbereich Planen und Bauen, 2. Stock, aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anmerkungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.

Im Rahmen der Auslegung liegen folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Schutzgut Mensch, Natur, Landschaft, Lärmschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Wasserversorgung, Oberflächengewässer, Grundwasser und Altlasten

Im Umweltbericht werden die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter behandelt.

Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Trostberg, 10.06.2024
STADT TROSTBERG

Karl Schleid
Erster Bürgermeister

Entwurf 16. Änderung Flächennutzungsplan – Tinning (PDF)

Entwurf 16. Änderung Flächennutzungsplan – Bergham (PDF)

Umweltbericht 16. Änderung Flächennutzungsplan (PDF)

Begründung 16. Änderung Flächennutzungsplan (PDF)

Beschlussbuchauszug 16. Änderung Flächennutzungsplan (PDF)

 

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ im Hinblick auf eine Erweiterungsmöglichkeit im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 590/5 der Gemarkung Trostberg, Adolf-Schwarzer-Straße
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung am 08.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ zu ändern.

Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.07.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt (beschleunigtes Verfahren). Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Trostberg, 25.06.2024
STADT TROSTBERG

Karl Schleid
Erster Bürgermeister

Planentwurf Änderung Bebauungsplanes Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ (PDF)

Begründung Änderung Bebauungsplanes Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ (PDF)

Änderung Bebauungsplan Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ – artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF)