Abfallentsorgung, Wasser, Strom und Heizung sind für angenehmes Wohnen unerlässlich. Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§50 Abs. 1 WHG) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Sie (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr.