Kostenpflichtig
Mit der elektronischen Bürgerauskunft steht nun Bürgern, die nur im Einzelfall oder sporadisch eine Melderegisterauskunft benötigen, die Möglichkeit offen, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft einzuholen.
Bei der Anfrage muss der Auskunftssuchende neben Namen und Wohnort zwei weitere Suchkriterien zur angefragten Person angeben (d.h. diese Person ist dem Auskunftssuchenden i. d. R. bekannt). Eine beliebige Adresssuche über (alle) Personen, die in einer bestimmten Straße, in einem Stadtteil, in einer Gemeinde, usw., wohnen, ist nicht möglich.
Die Auskunft beinhaltet nur die Adressdaten der Person, die datenschutzrechtlich als unbedenklich zu betrachten sind. Es besteht keine Möglichkeit, auf weitere Meldedaten (z.B. Religions- oder Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum usw.) zuzugreifen und diese einzusehen oder abzurufen.
Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine Person zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Keine Auskunft wird selbstverständlich erteilt, wenn die angefragte Person Widerspruch gegen die Melderegisterauskunft über das Internet eingelegt hat oder Auskunftssperren bestehen.
Für die Erteilung der Bürgerauskunft wird ein Entgelt in Höhe von 8,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 9,52 €) berechnet, das durch ein elektronisches Bezahlverfahren (ePayment) vereinnahmt wird.