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Pässe & Ausweise

Der Personalausweis

Muster Personalausweis
Hier finden Sie Informationen zum Personalausweis.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Trostberg:
Hauptstr. 24
83308 Trostberg
Telefon: 0 86 21/ 80 11 30
Telefax: 0 86 21/ 80 11 36
E-Mail: buergerservice@trostberg.de

Online-Ausweisfunktion

Der neue Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, Online-Behördengänge zu erledigen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal. Hilfreiche Informationen zur AusweisApp können Sie des Weiteren der Website zur AusweisApp entnehmen.

Informationen zur Beantragung eines Personalausweises

Personalausweise sind grundsätzlich persönlich zu beantragen. Schriftliche Anträge auf dem Postweg können leider nicht entgegengenommen werden.
Bearbeitungszeit: ca. 2 bis 3 Wochen (Zentraldruck durch Bundesdruckerei in Berlin).

Erforderliche Unterlagen:

  • 1 Lichtbild (biometrisch, nicht älter als 6 Monate)
  • alter (abgelaufener) Personalausweis
  • Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde (nur, wenn der bisher gültige Personalausweis/Reisepass nicht mehr vorliegt)

Sollten Sie sofort einen gültigen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Hierzu ist ebenfalls ein aktuelles, biometrisches Lichtbild erforderlich.

Gebühren:

  • Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
  • Personen über 24 Jahren: 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR (3 Monate gültig)

Bei der Abholung werden abgelaufene Personalausweise eingezogen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Bearbeitungsstand des beantragten Personalausweises / Reisepasses

Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit der elektronischen Abfrage, ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass bereits zur Abholung im Bürgerbüro der Stadt Trostberg bereit liegt:
Internetseite des Antragsstatus Ausweis aufrufen

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 – 12:30 Uhr,
Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr und
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Trostberg:
Hauptstr. 24
83308 Trostberg
Telefon: 0 86 21/ 80 11 41
E-Mail: buergerservice@trostberg.de

Abholung von Personalausweis und Reisepass

Die Abholung der Personaldokumente ist grundsätzlich nur durch den Antragsteller möglich. Im Ausnahmefall kann jedoch eine Person durch schriftliche Bescheinigung zur Abholung bevollmächtigt werden. Das Formular erhalten Sie auf Nachfrage bei der Antragstellung.
Die alten Ausweise/Pässe sind bei der Abholung mitzubringen und abzugeben.

Allgemeine Informationen zu Personaldokumenten

Personalausweis und Reisepass

Ausweispflicht
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsangehörige (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die nach den Vorschriften des Melderechts der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Statt eines Personalausweises kann auch ein Pass ausgestellt werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist das Einverständnis von beiden Elternteilen bzw. den sorgeberechtigten Personen erforderlich (vgl. Sie hierzu bitte die unten aufgeführten Vorgaben zum Kinderreisepass). Möglich ist auch die Beantragung von Personalausweis und Reisepass.

Auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z.B. der Polizei) ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises bzw. vorläufigen Reisepasses genügt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und geahndet werden.

Pflicht zur Anzeige bei Verlust
Jeder Inhaber eines Personalausweises und/oder Reisepasses ist verpflichtet, den Verlust und Diebstahl sowie das Wiederauffinden bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Auch hier können Verstöße gegen diese Bestimmungen als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und geahndet werden.

Kinderreisepass

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sah vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt.

Der Kinderreisepass wurde abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Eine Änderung bestehender Kinderreisepässe ist jedoch nicht mehr möglich.

Sollten Sie Ausweisdokumente für Ihr Kind benötigen, haben Sie nunmehr folgende Möglichkeiten:

Personalausweis
Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.Bearbeitungszeit: etwa 2 – 3 Wochen

Reisepass
Reisepässe sind auch über die EU hinaus gültig.
Bearbeitungszeit: etwa 4 – 6 Wochen

Was wird für die Beantragung benötigt?
(sowohl beim Personalausweis als auch Reisepass)

– 1 aktuelles (= nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild
– die persönliche Anwesenheit des Kindes

bei gemeinsam Sorgeberechtigten:
– die persönliche Anwesenheit beider Sorgeberechtigter oder die schriftliche Erklärung des zweiten, nicht erscheinenden Sorgeberechtigten, dass dieser mit der Ausstellung des Dokuments einverstanden ist.

–  Beachten Sie: bei Ehepartnern wird der Meldebehörde das gemeinsame Sorgerecht automatisch übermittelt. Bei nicht-verheirateten Paaren ist die Sorgerechtserklärung vom Amtsgericht einmalig bei der Beantragung vorzulegen.

bei alleinig Sorgeberechtigten:
–  die aktuelle Negativbescheinigung des Geburtsstandesamts (darf nicht älter als 3 Monate sein)

Gebühr (unter 24 J.)

Personalausweis: 22,80 €
Reisepass: 37,50 €

 

Sollten Sie bestimmte Länder regelmäßig besuchen (beispielsweise im Urlaub), erkundigen Sie sich bitte vor Beantragung, welche Ausweisdokumente im jeweiligen Land anerkannt werden. Informationen finden Sie unter den Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amts. 

Die Passbehörde gibt keine Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder!

Beachten Sie bitte auch, dass sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass grundsätzlich 6 Jahre gültig ist. Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren jedoch so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Ist ein Reisepass oder Personalausweis zwingend notwendig?

In Deutschland beginnt die gesetzliche Ausweispflicht erst mit 16 Jahren. In der Regel werden Ausweisdokumente für Kinder im Zuge von Urlaubsreisen benötigt.

Hierbei möchten wir Sie auf die Alternative des vorläufigen Personalausweises hinweisen. Dabei handelt es sich um ein Ausweisdokument, welches Sie in der Regel bereits vor Ort ausgestellt bekommen. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate, die Gebühr liegt bei 10 Euro. Der vorläufige Personalausweis bietet sich für eben jene Fälle an, in welchen ein Kinder-Ausweisdokument nur für eine kurzfristige Reise ins Ausland benötigt wird. Es dient auch als Ausweis-Alternative für Kleinkinder in den ersten paar Lebensjahren, deren Aussehen sich innerhalb kurzer Zeit stark verändert.

Der vorläufige Personalausweis ist nicht in jedem Land anerkannt. Vor Urlaubsantritt bzw. Ausweisbeantragung bitten wir Sie daher, sich – wie zuvor erläutert – beim Auswärtigen Amt des jeweiligen Urlaubslandes zu erkundigen, inwieweit eine Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis möglich ist.

Zur Beantragung werden die selben Unterlagen benötigt, wie beim gewöhnlichen Personalausweis und Reisepass auch (s. oben).

 

Bei Fragen steht Ihnen der Bürgerservice Trostberg gerne zur Verfügung:
E-Mail: buergerservice@trostberg.de
Telefon: 08621 801-130, -132, -134
Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2 und 3

Reisepass (ePass)

Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses

Die seit dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe („ePass“) werden von der Bundesdruckerei mit einem Chip versehen. In dem Chip der neuen Pässe werden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, seit November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Daten können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden.

Reisepässe sind grundsätzlich persönlich zu beantragen.
Schriftliche Anträge auf dem Postweg können leider nicht entgegengenommen werden, da der Antrag direkt aus der EDV ausgedruckt wird. Der Bürger hat den Antrag eigenhändig mit einem dokumentenechten Stift zu unterschreiben und die Fingerabdrücke einscannen zu lassen.
Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 4 Wochen (Zentraldruck durch Bundesdruckerei in Berlin).

Erforderliche Unterlagen:

  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
    (Frontalaufnahme, max. 6 Monate alt, ohne Kopfbedeckung, siehe Fotomustertafel (PDF))
  • Personalausweis oder alten Reisepass
  • Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde (nur, wenn der bisher gültige Personalausweis/Reisepass nicht mehr vorliegt)

Gebühren für Reisepass mit

  • 32 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 EUR
  • 48 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr (für Vielreisende): 59,50 EUR
  • 32 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr „Express“: 69,50 EUR
  • 48 Visaseiten bis zum 24. Lebensjahr „Express“: 91,50 EUR
  • 32 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 EUR
  • 48 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr (für Vielreisende): 92,00 EUR
  • 32 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr „Express“: 102,00 EUR
  • 48 Visaseiten ab dem 24. Lebensjahr „Express“: 124,00 EUR

Bei der Abholung werden abgelaufene Reisepässe eingezogen oder ungültig gestempelt. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.