Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne sind Bauleitpläne. Bauleitpläne werden in einem im Baugesetzbuch geregelten Verfahren aufgestellt.
Mit dem Flächennutzungsplan wird die städtebauliche Entwicklung gesteuert, indem die Art der beabsichtigten Bodennutzung definiert wird. Der Flächennutzungsplan ist für das gesamte Stadtgebiet gültig.
Ein Bebauungsplan regelt insbesondere die Art und Weise einer möglichen Bebauung. Ein Bebauungsplan ist für bestimmte Gebiete und Flächen rechtsverbindlich.
Rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan der Stadt Trostberg
Der Flächennutzungsplan ist im Laufe der Zeit fortzuschreiben, zu ändern oder den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Die bereits erfolgten Änderungen finden Sie nachfolgend:
Änderung 1 (Oberfeldkirchen) (PDF)
Änderung 2 (Nunbichl) (PDF)
Änderung 3 (Gumpertsham) (PDF)
Änderung 4 (Baugebiete Dieding und Oberfeldkirchen) (PDF)
Änderung 5 (Lindach) (PDF)
Änderung 6 (Waltersham Pferdezucht) (PDF)
Änderung 7 (Heiligkreuz FFW) (PDF)
Änderung 9 (Nunbichl-Berghäng) (PDF)
Änderung 10 (Benetsham Landhandel) (PDF)
Änderung 11 (Realschule) (PDF)
Änderung 12 (Siegerthöhe, Tinning, Dieding, Oberfeldkirchen) (PDF)
Änderung 13 (Tinning, Oberfeldkirchen, Siegerthöhe, Dieding) (PDF)
Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Trostberg
Über das nachfolgende Portal „BayernAtlas“ können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne für jedes einzelne Grundstück (sofern vorhanden) herunterladen. Klicken Sie dazu auf folgendes Bild:
Bitte beachten Sie, dass neben den Bebauungsplänen gegebenenfalls auch weitere städtische Satzungen Gültigkeit besitzen:
Wir weisen darauf hin, dass dieser Service die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne nicht ersetzt. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Fachbereiches Planen und Bauen, öffentliches Baurecht