Der Stadtrat ist die Vertretung der Gemeindebürger. Er entscheidet im Rahmen des Art. 29 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse bestellt sind. Der Stadtrat überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Auf der Homepage der Bayerischen Staatskanzlei können Sie sich über alle grundlegenden Pflichten und Aufgaben des Stadtrats im Allgemeinen informieren. Auf den folgenden Seiten finden Sie zudem eine Übersicht über die Gremien der Stadt Trostberg und deren Mitglieder.
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