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Stadtrat & Gremien

Der Stadtrat ist die Vertretung der Gemeindebürger. Er entscheidet im Rahmen des Art. 29 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse bestellt sind. Der Stadtrat überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sowie die Geschäftsordnung der Stadt Trostberg geben Auskunft über alle grundlegenden Pflichten und Aufgaben des Stadtrats. Auf den folgenden Seiten finden Sie zudem eine Übersicht über die Gremien der Stadt Trostberg und deren Mitglieder.
 
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